Rechtsstreit mit der Landesregierung endet mit einem Vergleich

Mit einem Vergleich endete am 1. Juli 2011 die mündliche Verhandlung vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute Schulen mit der Landesregierung:

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Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf.
Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass Volle Halbtagsschulen bei einem Erfolg des Volksbegehrens nur dann wieder als solche geführt werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes besteht. Mit dieser Formulierung, die inhaltlich genau das sagt, was die Initiatoren des Volksbegehrens ohnehin erreichen wollten, soll auch formal verhindert werden, dass Schulträger zwischenzeitlich geschlossene Schulen wieder einrichten müssen.
Der Staatsgerichtshof forderte den Landeswahlleiter auf, den Unterschriftenbogen mit der
geänderten Formulierung unverzüglich bekannt zu machen; in diesem Zusammenhang bemängelte das Gericht die bisherige Abstimmung zwischen Landesregierung und Landeswahlleiter.
Besonders wichtig für das Volksbegehren: Der Gerichtshof stellte fest, dass alle Unterschriften, die bis zur Bekanntmachung des geänderten Unterschriftenbogens geleistet wurden und noch werden, ohne Einschränkung gültig sind. Da die Bekanntmachung durch den Landeswahlleiter erst in einigen Tagen zu erwarten ist, können noch alle in den vergangenen Wochen gesammelten Unterschriften bei den zuständigen Meldeämtern eingereicht werden.
Auch in einem anderen Punkt haben die Aktiven des Volksbegehrens jetzt Rechtssicherheit: Der Staatsgerichtshof setzte den Endpunkt des Volksbegehrens auf den 14. Januar 2012 fest – damit bleiben noch mehr als sechs Monate Zeit zum Sammeln von Unterschriften. Allerdings liegt nach dem heute geschlossenen Vergleich erneut ein organisatorischer und finanzieller Kraftakt vor den Aktiven des Volksbegehrens: Sie müssen neue Unterschriftenbögen drucken lassen, diese landesweit in Umlauf bringen und dafür sorgen, dass in Zukunft nur noch mit den neuen Bögen gearbeitet wird.
Bis zum 15. Juni hatten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen das Volksbegehren
unterzeichnet; für einen Erfolg erforderlich sind knapp 610.000 gültige Unterschriften. Dieser Zahl wollen die Aktiven in den kommenden Wochen deutlich näher kommen: Im Umfeld der Kommunalwahl im September sollen die bildungspolitischen Forderungen der landesweiten Initiative verstärkt auf kommunaler Ebene thematisiert werden.