Grundsatzbeschluss zur Finanzierung der Straßensanierungen gekippt
Bürgermeisterin und CDU/FDP kippen Grundsatzbeschluss zu wiederkehrenden Beiträgen zur Finanzierung der Straßensanierungen in Burgwedel - Massive Grundsteuererhöhung ist die Konsequenz
Noch am 15.3.2018 war sich eine große Mehrheit im Stadtrat in einem Grundsatzbeschluss einig: Die ehemalige Satzung zur Finanzierung der Straßensanierungen sollte durch ein gerechteres Verfahren, die Einführung wiederkehrender Beiträge in definierten Abrechnungsbieten, ersetzt werden.
Statt einer Kostenübernahme durch die Anrainer der betroffenen Straßen sollten zukünftig Abrechnungsgebiete definiert werden: in der Folge hätten Grundstückseigentümer der benannten Abrechnungsgebiete die Kosten gemeinsam in einem Umlageverfahren zu tragen. Konnten nach der alten Satzung einzelne Grundeigentümer mit anteiligen Beiträgen von bisweilen mehr als 10.000 Euro rechnen, beziehen die ursprünglich geplanten wiederkehrende Beträge alle Eigentümer eines Abrechnungsgebietes ein, so dass die Maßnahmekosten auf viele Schultern verteilt werden. Und das auch nur, wenn in dem Abrechnungsgebiet tatsächlich Straßen saniert werden.
Diese Entscheidung soll nun keine Gültigkeit mehr haben. Die Gruppe CDU/FDP hat in der Ratssitzung am 31.3.2022 den Beschluss gekippt und will zukünftig die Straßensanierungen über die Grundsteuer finanzieren.
Die Gruppe SPD/Grüne hat diesen Vorschlag abgelehnt:
- Steuern sind nie zweckgebunden. Die Grundsteuer kann und muss in Zeiten von Haushaltsdefiziten für die Sanierung des Haushalts verwendet werden. Geplante Straßensanierungen werden in diesem Fall nicht umgesetzt und niemand profitiert.
- Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass sich in der Mehrheitsfraktion der CDU/FDP die Lobbyisten der Grund- und Mietshausbesitzer durchgesetzt haben. Grundsteuern werden in der Regel über die Nebenkostenabrechnungen auf die Mieter abgewälzt. Ein erheblicher Teil der Straßensanierungen wird in Folge insbesondere alle Mieter belasten.
- Besitzer von Eigentum in Neubaugebieter werden durch den Wegfall der Verschonungsregel doppelt belastet, weil über die Erschließungsbeiträge bereits eine Kostenbeteiligung erfolgt ist.
Das ist ungerecht und schädigt vor allem die Menschen in Burgwedel, die keine Chance hatten, Wohneigentum zu begründen, oder als junge Hausbesitzer zusätzlich belastet werden
Um für die Straßensanierung einen zusätzlichen Betrag von ca. 2 Mio. Euro über die Grundsteuer bereit zu stellen, müsste eine Anhebung von 455% auf 665% erfolgen, eine Erhöhung um gut 46%, diese wirkt dauerhaft, ob Straßen saniert werden oder nicht. Wir lehnen das Vorgehen im Zusammenhang mit einer möglichen Grundsteueranhebung ab und setzen uns weiterhin für die transparenten, gerechten und sozialen wiederkehrenden Beiträge ein.
Grundsätzlich ist eine eventuell geplante Steuererhöhung in der aktuellen angespannten Situation aus Sicht der Gruppe SPD/Grüne weder bürgerfreundlich noch angemessen.