Niedersachsen schützt Eigentümerinnen und Eigentümer

Mit einer neuen landesrechtlichen Regelung schafft Niedersachsen Rechtssicherheit für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die durch das neue Flächen-Lage-Modell der Grundsteuer übermäßig stark belastet werden.

"Das neue Gesetz schützt Menschen vor Härtefällen und sorgt dafür, dass die Grundsteuer in Niedersachsen auch in besonderen Einzelfällen fair bleibt", erklärt Tim Wook, Landtagsabgeordneter für Langenhagen, Isernhagen und Burgwedel.

Das vom Kabinett beschlossene Gesetz sieht vor, dass Gemeinden auf Antrag die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen können, wenn die Belastung im Einzelfall unzumutbar ist.

Welche Grundstücke sind z.B. betroffen?

  • ehemalige landwirtschaftliche Resthöfe mit ungenutzten Nebengebäuden
  • Grundstücke im Außenbereich, die nicht bebaut oder genutzt werden dürfen
  • spezielle Flächen wie Reitplätze oder Golfanlagen außerhalb kommunaler oder vereinsgebundener Nutzung

Wichtig für Eigentümerinnen und Eigentümer:
Ein Härtefall-Antrag kann jeweils bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden – z. B. für das Jahr 2025 bis zum 31. März 2026. Hat sich an den Umständen im Folgejahr nichts geändert, reicht ein einmaliger Antrag aus.

„Wir geben den Kommunen ein Werkzeug an die Hand, um Einzelfälle gerecht zu lösen – gleichzeitig stellen wir sicher, dass das neue Grundsteuermodell insgesamt stabil und gerecht bleibt“, so Wook.